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Wohnflächenberechnung

Der Begriff „Wohnfläche“ ist nicht definiert.


Um eine Wohnfläche aufmessen zu können ist ein Bezug zu einer Verordnung oder Norm (z.B. WoFlV ) notwendig.


Erst mit dem Bezug zu einer Verordnung / Norm kann entsprechend eine Wohnfläche ermittelt werden.

 

Wofür ist die Wohnfläche von Bedeutung?

  • als Berechnungsgrundlage für Mieterhöhungen,

  • für die Aufschlüsselung der Mietnebenkosten in Mehrfamilienhäusern und größeren Wohnanlagen und Miteigentumsanteile nach WEG,

  • für Baufinanzierungen ist die Wohnfläche in manchen Fällen von Bedeutung. Anhand dieser Größe kann unter anderem die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens beurteilt werden,

  • für die Wertermittlung von Gebäuden,

  • Wohnraumförderung, für die Ermittlung der Höhe der Förderung, Einheitsbewertungen (Steuerrecht),

  • Sozialrecht, bei der Feststellung der zumutbaren Wohnungsgröße.

Die bekanntesten und am häufigsten verwendeten Verordnungen/Normen sind:

  • DIN 277

  • DIN 283

  • II. Berechnungsverordnung

  • WoFlV

Zurzeit bleibt es den Vertragsparteien vorbehalten, welche Berechnungsvorschrift für die Wohnflächenberechnung herangezogen wird. Aber man beachte, wird keine Vorschrift genannt, wird ab 2004 im Allgemeinen, mit wenigen Ausnahmen, die Berechnung nach Wohnflächenverordnung unterstellt.


Bei der Berechnung der Wohnfläche kommt es auch darauf an, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und anzurechnen sind (Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Terrassen, Abstellkammern, Keller).

 

Die Grundflächen

  1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,

  2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,

  3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

  4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. §4 Wohnflächenverordnung

 

Aufgrund der vielen Ausnahmen in der Ermittlung von Grundflächen bei der Wohnflächenberechnung, empfehlen wir die Wohnflächenberechnung durch einen Architekten oder Sachverständigen erstellen zu lassen. In vielen Fällen tolerieren Banken schlichtweg keine eigenhändig erstellten Wohnflächenberechnungen. Zudem lohnt es sich nicht wegen einer fehlerhaften Berechnung der Wohnfläche teure Regressansprüche zu riskieren.

 

Für die Erstellung der Wohnflächenberechnung fallen folgende Kosten an:

  • Je Wohnung bis 100 m² Wfl., eine Ebene 240 Euro inkl. MwSt.*

  • Je Wohnung ab 101 m² Wfl. oder zwei Ebenen 360 Euro inkl. MwSt. *

  • Aufschlag für Dachschrägen 20 Prozent

  • Einfamilienhäuser bis 200 m² Wfl. 420 Euro inkl. MwSt. *

     

* In den Preisen sind die Anfahrtskosten für 10 Kilometern Fahrstrecke enthalten. Für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 0,65 Euro je Kilometer Fahrstrecke (An- und Abreise).

 

Wir bieten die Wohnflächenberechnung in Bochum, Essen, Herne, Hattingen, Dortmund, Gelsenkirchen, Witten und Castrop-Rauxel an.

 

 

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